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   BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 43/00   

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BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 43/00 (https://dejure.org/2000,6200)
BayObLG, Entscheidung vom 28.06.2000 - 3Z BR 43/00 (https://dejure.org/2000,6200)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Juni 2000 - 3Z BR 43/00 (https://dejure.org/2000,6200)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Guthaben; Gemeinsames Sparkonto; Tilgung eines Kredits; Eheliche Wohnung; Gesamtgutentlastung; Gütergemeinschaft; Rechtsbeschwerde; Vormundschaftsgericht

  • Judicialis

    BGB § 1416 Abs. 1; ; BGB § 1450 Abs. 1; ; BGB § 1452 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1416 Abs. 1, § 1450 Abs. 1, § 1452 Abs. 1
    Ordnungsgemäße Verwaltung des Gesamtgutes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Schwandorf - X 5/99
  • LG Amberg - 33 T 1244/99
  • BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 43/00

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 200
  • FamRZ 2001, 1214
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.05.1990 - XII ZR 40/89

    Anspruch auf Trennungsunterhalt bei Gütergemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 43/00
    Sämtliche Einnahmen, auch die Rentenzahlungen (BGH NJW 1990, 2252/2253), gehören zum Gesamtgut, auch soweit zwischen den Eheleuten Einverständnis besteht, daß der Antragsteller sie nach seinem Gutdünken verwenden darf (vgl. Staudinger/Thiele § 1416 Rn. 13; MünchKomm/Kanzleiter BGB 3. Aufl. § 1416 Rn. 5).
  • BayObLG, 13.06.1996 - 3Z BR 91/96

    Voraussetzung für die Ersetzung der Zustimmung nach § 1452 Abs. 1 BGB

    Auszug aus BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 43/00
    Gegenstand der Ersetzung der Zustimmung kann jedes das Gesamtgut berührende Rechtsgeschäft sein, auch die Verfügung über eine zum Gesamtgut gehörende Forderung (BayObLGZ 1996, 132/134).
  • BayObLG, 09.07.1963 - BReg. 1 Z 25/63

    Rechtsgeschäft; Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung; Ersetzung; Zustimmung;

    Auszug aus BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 43/00
    Entscheidend sind aber die Gesamtumstände, die Vermögensverhältnisse und auch die Wohnungssituation der Antragsgegnerin (vgl. BayObLG FamRZ 1963, 521/522; OLG Hamm FamRZ 1967, 572; Staudinger/Thiele § 1365 Rn. 76).
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